Einmal mehr bestätigt und verschärft ein OLG die sowieso schon sehr schwierig umsetzbare Prüfungspflicht zu Nutzungsrechten bei Bildmaterial.
Das Oberlandesgericht München definiert die Pflichten für die Bildnutzung strenger: Bilder mit Nutzungsrechten zu erwerben reicht nicht, die Lizenzkette muss bis zum Ende überprüft werden.
Quelle: Bildnutzung: Überprüfungs- und Kontrollpflichten werden strenger | t3n
In Kurzform: Der Inhaber und Hauptverantwortliche einer Website (üblicherweise der Geschäftsführer oder Inhaber des Unternehmens) ist verpflichtet, das Vorliegen entsprechender Nutzungsrechte zu verwendetem Bildmaterial zu prüfen. Und zwar theoretisch bis zurück zum Urheber. Im aktuellen Fall hat die Bestätigung einer beauftragten Agentur, dass notwendige Nutzungsrechte vorliegen würden, nicht ausgereicht. Der Inhaber der Website hätte sich mindestens entsprechende Nachweise vorlegen lassen müssen.
Nach wie vor ist also die einzig wirklich sichere Variante: Bilder selber fotografieren. Nur eigenes Material verwenden.